Gewinnspiel Teilnahmebedingungen
TEILNAHMEBEDINGUNGEN ZUM GEWINNSPIEL #verkehr_t der Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen e.V. auf Facebook und Instagram
Die Teilnahme am Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu den Social-Media-Kanälen Facebook und Instagram. Es wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram organisiert oder unterstützt.
1) Dauer des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 26. Januar 2022, 10 Uhr, bis zum 28. Februar 2022, 24 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.
2) Ablauf des Gewinnspiels / Verwendung der Posts durch die Landesverkehrswacht
Die Teilnahme erfolgt über die Einstellung einer Fotomontage zum Thema Ablenkung in Verbindung mit allen drei Hashtags: #verkehr_t, #lvwnrw und #machmit. Diese Kombination der Veröffentlichung gilt als Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei dieser Auslosung nicht berücksichtigt.
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Fotos auf der Homepage der Landesverkehrswacht, der Homepage www.verkehr-t, dem jeweiligen Social Media Auftritt der Veröffentlichung (Instagram oder Facebook) sowie in Printpublikationen der Landesverkehrswacht – in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel – veröffentlicht werden. Hierzu gibt es ein Widerrufsrecht.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
3) Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 13 Jahren. Bei Kindern und Jugendlichen bedarf es der Einwilligung der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise:
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei unlauterem Handeln,
(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel oder
(e) bei Nutzung gefährlicher Situationen zur Erstellung der Fotos.
Abgesehen von unseren Vorlagen, muss es sich bei den hochgeladenen Fotos um Fotos handeln, die der User selbst geschossen hat. Mit Hochladen des Fotos erklärt der User, alle an dem von ihm hochgeladenen Bild bestehenden Rechte inne zu haben. Außerdem wird versichert, dass durch die Veröffentlichung des Fotos bei Instagram bzw. Facebook keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies umfasst insbesondere fremde Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte fotografierter Personen.
4) Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Das Gewinnspiel umfasst dreimal einen Musiklautsprecher (Blue Tooth-Box) der Firma JPL im Wert von je ca. 40 Euro.
Die Ermittlung der Gewinner / der Gewinnerfotos erfolgt nach Teilnahmeschluss per Jury (Mitarbeiter der Landesverkehrswacht) unter allen Teilnehmern.
Die Gewinner werden zeitnah über private Nachricht informiert. Jeder Gewinner muss sich innerhalb von einer Woche per E-Mail bei socialmedia@lvwnrw.de melden; Personen unter 16 Jahren benötigen dazu das Einverständnis der Eltern. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, kann der Gewinn von der Landesverkehrswacht auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt per Paketversand auf Kosten des Veranstalters ausschließlich an den/die Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
5) Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden zurück verlangen.
6) Haftungsausschluss
Die Landesverkehrswacht übernimmt keine Haftung für Inhalte (Posts, Kommentare etc.) der Gewinnspielteilnehmer und sonstiger Nutzer, die sich auf das Gewinnspiel beziehen.
7) Datenschutz
Bei einer Teilnahme am Gewinnspiel verarbeitet der Veranstalter zur Gewinnermittlung von den Teilnehmern initial die nachfolgenden Daten: Name des Instagram- oder Facebook-Accounts sowie das zur Teilnahme hochgeladene Bild.
Nachdem die Gewinner ermittelt wurden, erfragt der Veranstalter Name und Anschrift des Teilnehmers. Sofern die vorstehenden Daten nicht zur Verfügung gestellt werden, ist eine Übersendung des Gewinnes nicht möglich.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Alle Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht. Den Teilnehmern stehen die gesetzlichen Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Weitere Informationen zu unseren Datenschutzregelungen finden Sie hier: www.landesverkehrswacht-nrw.de/datenschutz
8) Widerruf
Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter info@lvwnrw.de von der Teilnahme zurückzutreten; bzw. vor Ablauf des Gewinnspiels den jeweiligen Post zu löschen.
9) Kontakt, Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel wird von der Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen e.V. durchgeführt. Bei Rückfragen oder Beanstandungen wenden Sie sich an socialmedia@lvwnrw.de oder 0211/3020030.
Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt.
Viel Glück und Erfolg wünscht das Team der Landesverkehrswacht NRW.